Erwägungsgrund 18 32013R1306
Damit dem Agrarsektor bei größeren Krisen, die sich auf Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirken, eine Unterstützung gewährt werden kann, sollte eine Krisenreserve gebildet werden, indem die Direktzahlungen zu Beginn jedes Jahres nach dem Verfahren der Haushaltsdisziplin gekürzt werden.