Erwägungsgrund 96 32013R1306
Ebenso sollten sich die Durchführungsbefugnisse der Kommission auf Folgendes erstrecken: die Form der zu leistenden Sicherheit und das Verfahren für die Sicherheitsleistung, ihre Annahme und für die Ersetzung der ursprünglichen Sicherheit; die Verfahren für die Freigabe einer Sicherheit und die Meldung, die im Zusammenhang mit Sicherheiten von den Mitgliedstaaten oder von der Kommission zu erstatten ist. Sie sollten auch Folgendes umfassen: die Vorschriften, die in dringenden Fällen zur Lösung spezifischer Probleme im Zusammenhang mit Zahlungsfristen und der Zahlung von Vorschüssen erforderlich und gerechtfertigt sind; die Vorschriften für die Beihilfe- und Zahlungsanträge, die Anträge auf Zahlungsansprüche einschließlich des letztmöglichen Termins für die Einreichung der Anträge, Anforderungen hinsichtlich der Mindestangaben in den Anträgen, Bestimmungen über Änderungen oder die Rücknahme von Beihilfeanträgen, Ausnahmen von der Beihilfeantragspflicht und Bestimmungen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, vereinfachte Verfahren anzuwenden oder offensichtliche Irrtümer zu berichtigen;