Erwägungsgrund 98 32023R2842
Die von den Mitgliedstaaten erhobenen Daten, zu denen die Kommission Zugang haben sollte, wie Daten über Fischereitätigkeiten, Kontrolldaten und Daten über Verstöße könnten personenbezogene Daten enthalten. Da anhand der einmaligen Kennnummer der Fangreise, des Namens des Fischereifahrzeugs oder im Fall der Fischerei ohne Schiff die einmalige Kennnummer des Fangtages die Identität natürlicher Personen wie des Eigners oder des Kapitäns eines Fischereifahrzeugs nachvollzogen werden kann, könnten auch Informationen, die solche Angaben enthalten, unter bestimmten Umständen personenbezogene Daten darstellen.