Erwägungsgrund 26 32023R2842
Um die Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik zu erreichen, ist es unerlässlich, dass verlässliche und vollständige Fangdaten erhoben werden.
Um die Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik zu erreichen, ist es unerlässlich, dass verlässliche und vollständige Fangdaten erhoben werden.