Verordnung (EU) 2023/2842 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle
Mit Ausnahme des Verbots der Vermarktung oder des Verkaufs von Fängen aus der Freizeitfischerei, das von allen Mitgliedstaaten durchgesetzt werden sollte, sollten die Vorschriften über die Kontrolle der Freizeitfischerei nur für Küstenmitgliedstaaten gelten.
Erwägungsgrund 53 32023R2842Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen