Erwägungsgrund 86 32023R2842
Um die Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik über die Fangkapazität zu gewährleisten, sollten bestimmte Tätigkeiten wie die Manipulation von Schiffsmaschinen zum Zwecke der Erhöhung ihrer Maschinenleistung oder die Verwendung einer manipulierten Maschine als schwerer Verstoß gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 eingestuft werden.