Erwägungsgrund 21 32023R2842
Um die Rolle der Fischereiüberwachungszentren zu präzisieren, sollten die diese Zentren betreffenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 in einen eigenen Artikel verlagert werden.
Um die Rolle der Fischereiüberwachungszentren zu präzisieren, sollten die diese Zentren betreffenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 in einen eigenen Artikel verlagert werden.