Erwägungsgrund 61 32023R2842
Um eine effiziente Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sicherzustellen, die unter die Positionen 1604 und 1605 des Kapitels 16 der Kombinierten Nomenklatur fallen, sollte die Kommission eine Studie einschließlich einer Analyse der verfügbaren Lösungen oder Methoden durchführen, um eine wirksame Rückverfolgbarkeit dieser Erzeugnisse zu ermöglichen. Auf der Grundlage dieser Studie sollte die Kommission im Wege delegierter Rechtsakte Durchführungsbestimmungen über die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Losen dieser Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse erlassen.