Erwägungsgrund 76 32023R2842
Um dafür zu sorgen, dass diejenigen, die Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik begehen, in den Mitgliedstaaten rechtlich und administrativ gleich behandelt und die Vorschriften kohärent angewandt werden, sollten die Bestimmungen darüber, welche Verhaltensweisen als schwere Verstöße gegen die genannten Vorschriften gelten, präzisiert und verschärft werden.