Erwägungsgrund 83 32023R2842
Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Kapitäne zu gewährleisten, sollte das Punktesystem für Kapitäne vereinheitlicht und an das Punktesystem für Lizenzinhaber angeglichen werden. Daher sollten die Flaggenmitgliedstaaten den Kapitänen von Fangschiffen unter ihrer Flagge Punkte zuweisen, wenn diese einen schweren Verstoß gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 begangen haben. Darüber hinaus sollte der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Kapitän besitzt, über die diesem Kapitän zugewiesenen Punkte informiert werden und diese registrieren, falls diese Punkte von einem anderen Mitgliedstaat zugewiesen wurden.