Verordnung (EU) 2023/2842 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle
Slipping ist die absichtliche Freisetzung von Fisch aus einem Fanggerät, bevor der Fang an Bord gebracht wurde, was einen Verstoß gegen die Pflicht, der Anlandeverpflichtung unterliegende Arten an Bord zu bringen und mitzuführen, darstellen könnte. Daher sollte eine Begriffsbestimmung für „Slipping“ eingeführt werden.
Erwägungsgrund 15 32023R2842Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen