Erwägungsgrund 126 32023R2842
Um für einheitliche Bedingungen bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 zu sorgen und insbesondere eine integrierte Verwaltung, Bearbeitung und Speicherung sowie einen integrierten Austausch von Informationen und Dokumenten zu ermöglichen, die für die Kontrolle, Prüfungen und andere amtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Fischereierzeugnissen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 relevant sind, sollten der Kommission hinsichtlich der Entwicklung und des Betriebs der auf dem TRACES-System basierenden CATCH-Datenbank Durchführungsbefugnisse und delegierte Befugnisse übertragen werden.