Erwägungsgrund 97 32023R2842
Damit die Kommission die von den Mitgliedstaaten übermittelten Fangdaten validieren und ihre Pflichten im Rahmen internationaler Abkommen erfüllen kann, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission im Wege des direkten elektronischen Austauschs Daten über die Tätigkeit von Fischereifahrzeugen unter ihrer Flagge zur Verfügung stellen.