Erwägungsgrund 63 32023R2842
Um die Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik zu erreichen, ist es unerlässlich, dass die Fangdaten verlässlich sind und vollständig erhoben werden. Insbesondere die Aufzeichnung der Fänge bei der Anlandung sollte möglichst zuverlässig sein. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, die Verfahren für das Wiegen von Fischereierzeugnissen bei der Anlandung genauer festzulegen, ohne unverhältnismäßige Belastungen für die Marktteilnehmer zu schaffen.