Erwägungsgrund 95 32023R2842
Gemäß der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2012 zu den dezentralen Agenturen sollte für jede Agentur alle fünf Jahre eine von der Kommission in Auftrag gegebene Evaluierung vorgenommen werden. Da eine Reihe von Herausforderungen in den Bereichen Fischerei und Umwelt eng miteinander verknüpft sind, wird die Kommission im Rahmen der nächsten regelmäßigen Evaluierung der Europäischen Umweltagentur (EUA) prüfen, wie die Zusammenarbeit und der einschlägige Datenaustausch zwischen der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (im Folgenden „Agentur“) und der EUA verbessert werden können und in welchem Format eine solche verstärkte Zusammenarbeit formalisiert werden könnte, gegebenenfalls auch durch Vorlage einschlägiger Gesetzgebungsvorschläge oder andere Maßnahmen.