Erwägungsgrund 128 32023R2842
Um die Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen, die für den Unionsmarkt bestimmt sind, zu verbessern, sollten im Rahmen der Fangbescheinigungsregelung spezifische Anforderungen an Teilsendungen eingeführt werden. Der Kommission sollte die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV übertragen werden, damit sie die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 ergänzen kann, indem ein Musterdokument zur Vereinheitlichung der Kontrolle derartiger Anforderungen ausgearbeitet wird.