Erwägungsgrund 92 32023R2842
Die Validierung ist ein wichtiger Aspekt, wenn gewährleistet werden soll, dass die Daten, die die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 erheben, zuverlässig und vollständig sind. Es sollte präzisiert werden, welche Daten validiert werden müssen und welche Pflichten die Mitgliedstaaten im Falle von Unstimmigkeiten haben.