Erwägungsgrund 27 32023R2842
Die Übermittlung der Fangaufzeichnungen auf Papier hat zu unvollständigen und unzuverlässigen Meldungen und letztlich zu unzulänglichen Fangmeldungen von Marktteilnehmern an die Mitgliedstaaten und von Mitgliedstaaten an die Kommission geführt und den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten behindert. Daher wird es für notwendig erachtet, dass Kapitäne die Fangdaten in digitaler Form aufzeichnen und elektronisch übermitteln, insbesondere die Fischereilogbücher sowie die Umlade- und Anlandeerklärungen.