Erwägungsgrund 124 32023R2842
Um Kohärenz zwischen den Kontrollbestimmungen zu gewährleisten, sollten die Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates und die Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert werden. Insbesondere die Bestimmungen über die Kontrolle der Sportfischerei, die Aufzeichnung und Meldung von Umladungen und die Fangaufzeichnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 sowie die Bestimmungen über Fischereilogbücher der Verordnung (EU) 2016/1139 sollten aufgehoben und durch die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 ersetzt werden. Darüber hinaus sollten die Bestimmungen über die Toleranzspanne bei den im Fischereilogbuch eingetragenen Schätzungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/1139 geändert werden.