Erwägungsgrund 125 32023R2842
Die Fangbescheinigungsregelung gemäß Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 beruht auf Unterlagen in Papierform und ist somit nicht effizient und steht nicht im Einklang mit einem digitalisierten System für die Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen. Um internationalen Verpflichtungen zu entsprechen und eine wirksame Durchführung der Regelung zu gewährleisten, sollte die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 dahin gehend geändert werden, dass auf der Grundlage des in der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten TRACES-Systems eine Datenbank für die Verwaltung von Fangbescheinigungen (CATCH) und einschlägigen Dokumenten eingerichtet wird, durch die risikobasierte Kontrolle ermöglicht und betrügerische Einfuhren erschwert werden und der Verwaltungsaufwands für die Mitgliedstaaten verringert wird.