Erwägungsgrund 41 32023R2842
Die Vorschriften für die Vorlage aggregierter Fang- und Fischereiaufwandsdaten an die Kommission sollten vereinfacht werden, indem für die Vorlage aller Daten ein einheitlicher Termin festgelegt wird.
Die Vorschriften für die Vorlage aggregierter Fang- und Fischereiaufwandsdaten an die Kommission sollten vereinfacht werden, indem für die Vorlage aller Daten ein einheitlicher Termin festgelegt wird.