Erwägungsgrund 36 32023R2842
Um die Übermittlung von Informationen über Fanggerät und den Verlust von Fanggerät an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern und zu vereinfachen, sollte das Fischereilogbuch auch Informationen über Fanggerät und verloren gegangenes Fanggerät vorsehen. Die Kommission sollte auf ihrer Website jährlich eine Zusammenstellung der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Angaben über verloren gegangenes Fanggerät veröffentlichen.