Erwägungsgrund 29 32023R2842
Dass Kapitäne von Schiffen mit einer Länge über alles von weniger als 10 m bislang nicht zur Meldung ihrer Fänge verpflichtet waren, hat dazu geführt, dass die Fangaufzeichnungen für solche Schiffe unvollständig und unzuverlässig sind, da die Daten vorwiegend auf der Grundlage von Stichprobenplänen erhoben wurden. Deshalb ist es wichtig, für alle Fischereifahrzeuge, unabhängig von ihrer Größe, Fangmeldungen vorzuschreiben. Dadurch werden auch die Vorschriften vereinfacht und deren Einhaltung sowie die Kontrollen verbessert.