Erwägungsgrund 9 32023R2842
Die Begriffsbestimmung für „Mehrjahrespläne“ sollte aktualisiert werden, um die entsprechenden in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 enthaltenen Bestimmungen zu berücksichtigen.
Die Begriffsbestimmung für „Mehrjahrespläne“ sollte aktualisiert werden, um die entsprechenden in der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 enthaltenen Bestimmungen zu berücksichtigen.