Verordnung (EU) 2023/2842 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle
Der Einsatz verbotener Fanggeräte oder Fangmethoden gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/1241 oder anderer gleichwertiger Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik, die ähnliche allgemeine Verbote des Einsatzes bestimmter Fanggeräte oder Fangmethoden enthalten, sollte ebenfalls als schwerer Verstoß gelten.
Erwägungsgrund 85 32023R2842Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen