Erwägungsgrund 107 32024R0900
Um ihnen die Einhaltung dieser Verordnung zu unterstützen, sollten Diensteanbietern und anderen Interessenten zeitnah leicht zugängliche Informationen über die Termine für Wahlen und Referenden zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollten daher die Termine ihrer Wahlen und Referenden sowie gegebenenfalls die Termine ihrer Wahlzeiträume veröffentlichen. Diese Informationen sollten in leicht zugänglicher Form und zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollten diese Informationen über ein von der Kommission zur Verfügung gestelltes Portal unmittelbar nach der Bekanntgabe dieser Termine auch der Öffentlichkeit zugänglich machen.