Erwägungsgrund 41 32024R0900
Herausgeber politischer Werbung sollten als Anbieter politischer Werbedienstleistungen definiert werden, die in der Regel am Ende der Kette von Diensteanbietern politische Werbung veröffentlichen, zustellen oder verbreiten, indem sie sie ausstrahlen, über eine Schnittstelle zugänglich machen oder sie der Öffentlichkeit auf andere Weise zur Verfügung stellen.