Erwägungsgrund 94 32024R0900
Die unabhängigen Aufsichtsbehörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 sollten dabei unterstützt werden, ihre Befugnisse im Rahmen der genannten Verordnung in vollem Umfang zu nutzen, um den Schutz der personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Verordnung zu überwachen, auch im Rahmen des Verfahrens der Zusammenarbeit, des Kohärenzverfahrens und insbesondere des Dringlichkeitsverfahrens. Dem Zeitraum vor Wahlen oder Referenden kommt in Bezug auf politische Kampagnen und die Beeinflussung der Bürgerinnen und Bürger bei der politischen Meinungsbildung und der Ausübung ihres Wahlrechts besondere Bedeutung zu. Außerdem sind in dieser Zeit Verstöße gegen geltende Vorschriften besonders heikel, da Abhilfemaßnahmen in der Regel vor dem Wahltermin getroffen werden müssen, um wirksam zu sein. Deshalb können Verstöße gegen die Vorschriften, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Targeting politischer Werbung in diesem Zeitraum gelten, besonders schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Rechte der Bürgerinnen und Bürger haben, einschließlich ihrer Freiheit, sich ohne unzulässige Einmischung eine Meinung zu bilden, und ihrer Informationsfreiheit. Um dafür zu sorgen, dass in der kritischen Zeit vor der Stimmabgabe im Rahmen einer Wahl unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten von Einzelpersonen ergriffen werden, sollten die Datenschutzbehörden sicherstellen, dass sie in der Lage sind, unverzüglich zu handeln, um die Rechte der betroffenen Personen durchzusetzen. Zu diesem Zweck sollten die Datenschutzbehörden die in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Instrumente nutzen, um zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen, gegebenenfalls einschließlich des in Artikel 66 der genannten Verordnung festgelegten Dringlichkeitsverfahrens.