Erwägungsgrund 45 32024R0900
Anbieter von Werbedienstleistungen sollten eine Erklärung oder Information als offensichtlich fehlerhaft ansehen, wenn dies aus dem Inhalt der Anzeige, der Identität des Sponsors oder dem Kontext, in dem die betreffende Dienstleistung erbracht wird, hervorgeht, ohne dass weitere Überprüfungen oder Nachforschungen durchgeführt werden.