Erwägungsgrund 38 32024R0900
Damit ein breites Spektrum relevanter Diensteanbieter im Zusammenhang mit politischen Werbedienstleistungen abgedeckt wird, sollte der Begriff der Anbieter von politischen Werbedienstleistungen auch Anbieter umfassen, die an der Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung politischer Anzeigen beteiligt sind. Beispielsweise können Anbieter politischer Werbedienstleistungen im Namen von Sponsoren agieren, indem sie in ihrem Namen politische Werbedienstleistungen initiieren.