Erwägungsgrund 48 32024R0900
Die Vorschriften zu den Transparenz- und den entsprechenden Sorgfaltspflichten sollten ferner nicht für den Austausch von Informationen über elektronische Kommunikationsdienste wie elektronische Nachrichtendienste oder Telefonanrufe gelten, solange kein Anbieter politischer Werbedienstleistungen daran beteiligt ist.