Erwägungsgrund 65 32024R0900
Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dieser Verordnung sollten Anbieter politischer Werbedienstleistungen die Grundrechte sowie sonstige Rechte und berechtigte Interessen achten. Anbieter politischer Werbedienstleistungen sollten insbesondere die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit, einschließlich der Freiheit und des Pluralismus der Medien, gebührend berücksichtigen.