Erwägungsgrund 35 32024R0900
Die Definition des Begriffs „politische Werbekampagne“ sollte sich auf die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Reihe miteinander verbundener politischer Anzeigen im Rahmen eines Vertrags über politische Werbung auf der Grundlage einer gemeinsamen Ausarbeitung, eines gemeinsamen Sponsorings oder einer gemeinsamen Finanzierung beziehen.