Erwägungsgrund 81 32024R0900
In Anbetracht des Urteils des Gerichtshofs vom 4. Juli 2023 in der Rechtssache C-252/21, Meta Platforms u. a. (Conditions générales d’utilisation d’un réseau social), sollte es den betroffenen Personen freistehen, im Zusammenhang mit politischer Werbung ihre Einwilligung zu bestimmten Datenverarbeitungsvorgängen zu verweigern, ohne ganz auf den Zugang zu einer Dienstleistung verzichten zu müssen. Nach Auffassung des Gerichtshofs sollte diesen Nutzern eine gleichwertige Alternative angeboten werden, die nicht mit solchen Datenverarbeitungsvorgängen einhergeht.