Erwägungsgrund 51 32024R0900
Was Online-Vermittlungsdienste anbelangt, so gilt die Verordnung (EU) 2022/2065 für politische Anzeigen, die durch Online-Vermittlungsdienste in Anwendung der für alle Arten von Online-Werbung, darunter kommerzielle und politische Anzeigen, geltenden horizontalen Vorschriften veröffentlicht oder verbreitet werden. Auf der Grundlage der in dieser Verordnung festgelegten Begriffsbestimmung für „politische Werbung“ ist es angemessen, zusätzliche Granularität der Transparenzanforderungen für Herausgeber von Werbung, insbesondere für sehr große Online-Plattformen, vorzusehen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2022/2065 fallen. Dies gilt insbesondere für Informationen über die Finanzierung politischer Anzeigen. Die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Anforderungen sollten die Verordnung (EU) 2022/2065 unberührt lassen.