Erwägungsgrund 49 32024R0900
Die in Artikel 11 der Charta verankerte Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit umfasst das Recht des Einzelnen auf eine freie politische Meinungsäußerung, einschließlich des Rechts, politische Informationen zu empfangen und weiterzugeben sowie politische Ideen zu teilen. Jegliche Einschränkung dieser Freiheit muss mit Artikel 52 der Charta im Einklang stehen. Diese Freiheit kann Differenzierungen oder Einschränkungen unterliegen, sofern sie zur Verwirklichung eines legitimen Ziels erforderlich und gerechtfertigt sind und die allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts, wie Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit, gewahrt werden. Dies ist unter anderem der Fall, wenn politische Ideen über Anbieter politischer Werbedienstleistungen kommuniziert werden. Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit gehören zu den Eckpfeilern einer lebendigen demokratischen Debatte.