Erwägungsgrund 53 32024R0900
Besteht die Gefahr, dass die Wirksamkeit der in dieser Verordnung festgelegten Transparenzpflichten durch ein künstliches kommerzielles oder vertragliches Konstrukt umgangen wird, so sollten diese Pflichten für alle Unternehmen gelten, die die Werbedienstleistung dem Wesen nach erbringen.