Erwägungsgrund 85 32024R0900
Anbieter politischer Werbedienstleistungen sollten den Herausgebern politischer Werbung die Informationen übermitteln, die diese benötigen, um ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen zu können. Die Übermittlung dieser Informationen könnte auf der Grundlage von Standards automatisiert und in die normalen Geschäftsabläufe integriert werden.