Erwägungsgrund 54 32024R0900
Wenngleich spezielle Anforderungen festgelegt werden, so sollten die in dieser Verordnung festgelegten Pflichten nicht als allgemeine Pflicht für Anbieter von Vermittlungsdiensten zur Überwachung der von natürlichen oder juristischen Personen geteilten politischen Inhalte oder als allgemeine Pflicht für Anbieter von Vermittlungsdiensten ausgelegt werden, proaktive Maßnahmen in Bezug auf illegale Inhalte zu ergreifen, die diese Anbieter übermitteln oder speichern.