Erwägungsgrund 58 32024R0900
Um für eine größere Transparenz politischer Werbung zu sorgen, müssen Informationen über die Reichweite politischer Werbung und über den Umgang von Einzelpersonen mit dieser Werbung gesammelt und in der einschlägigen Transparenzbekanntmachung dargestellt werden. Die Reichweite der Nachricht bezieht sich auf Daten, die es ermöglichen, die geografische Verteilung und die Zahl der Einzelpersonen zu quantifizieren, die die politische Werbung gesehen, empfangen oder anderweitig mit ihr interagiert haben, einschließlich der Anzahl der Ansichten, Aufrufe und Klicks. Die Interaktion mit der Mitteilung bezieht sich auf Daten, die es ermöglichen, die Interaktionen von Einzelpersonen mit politischer Online-Werbung zu quantifizieren, gemessen mit verschiedenen Mitteln, einschließlich der Dauer der Interaktion mit der politischen Anzeige. Einschlägige Standards für die Erstellung von Kennzeichnungen und Transparenzbekanntmachungen für politische Anzeigen sollten die Quantifizierung von Reichweite und Interaktion berücksichtigen.