Erwägungsgrund 84 32024R0900
Die Anforderungen an die Transparenz und Rechenschaftspflicht sollten für alle Verantwortlichen gelten, unabhängig davon, ob der Verantwortliche in eigener Eigenschaft oder gemeinsam mit dem Anbieter politischer Werbedienstleistungen handelt oder gleichzeitig auch der Herausgeber politischer Werbung ist. Falls es sich bei dem Verantwortlichen nicht um den Herausgeber der Werbung handelt, sollte der Verantwortliche dem Herausgeber politischer Werbung die interne Politik übermitteln und gewährleisten, dass sonstige Informationen, die zur Einhaltung dieser Verordnung erforderlich sind, dem Herausgeber politischer Werbung rechtzeitig und genau mitgeteilt werden.