Erwägungsgrund 40 32024R0900
Ein Sponsor sollte als die Person oder Einrichtung definiert werden, in deren Namen eine politische Anzeige ausgearbeitet, platziert, gefördert, veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet wird, z. B. ein einzelner Kandidat bei einer Wahl oder eine politische Partei, und bei der es sich in der Regel um die Person oder Einrichtung handelt, die im Austausch für politische Werbedienstleistungen ein Entgelt leistet.