Erwägungsgrund 62 32024R0900
Die Transparenzbekanntmachungen sollten so gestaltet sein, dass sie die Nutzer sensibilisieren und dazu beitragen, die politische Anzeige eindeutig als solche zu identifizieren. Sie sollten so gestaltet sein, dass sie erhalten bleiben oder zugänglich bleiben, falls eine politische Anzeige weiterverbreitet wird, indem sie zum Beispiel auf einer anderen Plattform veröffentlicht oder zwischen Einzelpersonen weitergeleitet wird. Die in der Transparenzbekanntmachung enthaltenen Informationen sollten zu Beginn der Veröffentlichung der politischen Anzeige veröffentlicht werden und bis zum Ende der Veröffentlichung bestehen bleiben. Herausgeber politischer Werbung sollten ihre Transparenzbekanntmachungen zusammen mit etwaigen Änderungen für einen Zeitraum von sieben Jahren nach der letzten Veröffentlichung aufbewahren und sie auf Aufforderung zur Verfügung stellen.