Erwägungsgrund 82 32024R0900
Sehr junge Menschen bilden eine besonders gefährdete Gruppe, da sie durch den missbräuchlichen Einsatz von Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren ausgenutzt werden können. Obwohl sie noch nicht stimmberechtigt sind, können diese Personen gezielt dazu veranlasst werden, die Debatte zu beeinflussen. Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einer Person einhergehen, bei der mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass sie das in den nationalen Vorschriften festgelegte Wahlalter frühestens in einem Jahr erreicht, sollten daher im Zusammenhang mit politischer Werbung untersagt werden.