Erwägungsgrund 93 32024R0900
Um die Aufsichtsbehörden bei ihrer Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, sollte die Kommission den Europäischen Datenschutzausschuss ersuchen, Leitlinien für die in Artikel 51 der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zum Targeting oder zur Zustellung politischer Anzeigen herauszugeben, einschließlich der Bedingungen für die Einholung der Einwilligung zum Targeting politischer Anzeigen oder der Zustellung politischer Anzeigen und zur Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden und anderen Behörden, die für die Anwendung und Durchsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen zuständig sind.