Erwägungsgrund 69 32024R0900
Herausgeber politischer Werbung, die politische Werbedienstleistungen erbringen, sollten Verfahren einrichten, die es natürlichen oder juristischen Personen ermöglichen, ihnen zu melden, dass eine bestimmte von ihnen veröffentlichte politische Anzeige nicht dieser Verordnung entspricht. Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechts- und Beobachtungsorganisationen, Journalisten und andere interessierte Einrichtungen spielen in dieser Hinsicht eine entscheidende Rolle. Die Verfahren für die Meldung solcher Anzeigen sollten leicht zugänglich und benutzerfreundlich sein und an die Form der von dem Herausgeber politischer Werbung verbreiteten politischen Werbung angepasst werden. Diese Verfahren sollten so weit wie möglich von der Anzeige selbst aus zugänglich sein, etwa auf der Website des Herausgebers politischer Werbung. Herausgeber politischer Werbung sollten gegebenenfalls technische Maßnahmen zur Sicherstellung von IT-Mindestsicherheitsstandards einführen, einschließlich Maßnahmen zur Vorbeugung automatisierter Meldungen. Die Herausgeber politischer Werbung sollten gegebenenfalls auf bestehende Verfahren zurückgreifen können. Wenn beispielsweise Herausgeber politischer Werbung hinsichtlich der politischen Anzeigen, die sie im Auftrag der Empfänger ihrer Dienstleistungen hosten, Anbieter von Online-Hosting-Diensten im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 sind, sollten sich die Herausgeber politischer Werbung für Meldungen, dass solche Anzeigen nicht der genannten Verordnung entsprechen, auf das Melde- und Abhilfeverfahren gemäß der genannten Verordnung stützen können. Stehen solche Verfahren nicht zur Verfügung, sollten Einzelpersonen die Möglichkeit haben, eine solche politische Anzeige direkt den zuständigen Behörden zu melden.