Erwägungsgrund 1 32008R0555
Mit der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 wurde die frühere Regelung für den Weinsektor, die in der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein festgelegt war, geändert und die letztgenannte Verordnung zum 1. August 2008 aufgehoben.