Erwägungsgrund 69 32008R0555
Wegen der Wichtigkeit der Kontrolle des Produktionspotenzials und der Finanzmittel für die Rodungsregelung ist eine systematische Vor-Ort-Kontrolle der betreffenden Flächen vor und nach der Rodung vorzusehen. In Mitgliedstaaten, die über zuverlässige grafische Instrumente und aktualisierte Daten über die betreffenden Flächen verfügen, sollte jedoch vor der Rodung eine Verwaltungskontrolle möglich sein. Bei der Kontrolle nach der Rodung kann mittels Fernerkundung überprüft werden, ob die Rebflächen tatsächlich gerodet wurden; daher ist ihr Einsatz zu diesem Zweck zu erlauben. Da die Berechnung der Flächen durch Fernerkundung schwierig ist, sollte diese Methode jedoch nur bei der Rodung vollständiger Rebparzellen oder bei einer Bildauflösung von mindestens 1 m2 zugelassen werden. In jedem Fall muss mindestens eine Kontrolle entweder vor oder nach der Rodung vor Ort durchgeführt werden.