Erwägungsgrund 9 32008R0555
Im Interesse der Rechtssicherheit müssen die im Rahmen der Absatzförderungsmaßnahmen verbreiteten Informationen den Rechtsvorschriften der betreffenden Drittländer genügen.
Im Interesse der Rechtssicherheit müssen die im Rahmen der Absatzförderungsmaßnahmen verbreiteten Informationen den Rechtsvorschriften der betreffenden Drittländer genügen.