Erwägungsgrund 78 32008R0555
Aufgrund der Beschaffenheit der in Anwendung dieser Verordnung ausgetauschten Informationen muss deren Vertraulichkeit durch das Berufsgeheimnis geschützt werden.
Aufgrund der Beschaffenheit der in Anwendung dieser Verordnung ausgetauschten Informationen muss deren Vertraulichkeit durch das Berufsgeheimnis geschützt werden.